Canisiusschule Rheine
Canisiusschule Rheine

News und aktuelle Infos

         Umgang mit erkrankten/ veschnupften Kindern 

Elternbrief Nr. 5   09.06.2020

                                                                                                                             9.6.2020

 

Sehr geehrte Eltern unserer Schülerinnen und Schüler,                                          

wie bereits am Freitag mitgeteilt, findet ab Montag, den 15.06.20 wieder ein geregelter Schulbetrieb für alle Grundschüler statt. Hierzu erhalten Sie im Folgenden weiterführende Informationen:

 

1. Unterricht

Für alle Grundschüler findet an allen Schultagen Unterricht statt. Der Unterricht wird in der Regel von der Klassenlehrerin, in einigen Klassen auch von einer 2. Lehrkraft erteilt. Schwerpunktmäßig werden die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch, weitere Fächer anteilmäßig unterrichtet. Sportunterricht bzw. Bewegungszeiten werden draußen durchgeführt.

Im Anhang finden Sie eine Übersicht mit den Unterrichtszeiten der Klassen.

 

Wichtig:

Um eine Durchmischung der Lerngruppen zu vermeiden, kommen die Klassen zeitversetzt. Wie bisher kommen die Kinder erst kurz vor Beginn des Unterrichts und stellen sich vor dem zugewiesenen Eingang auf. Sie werden von dort von der Klassenlehrerin abgeholt und geschlossen in den Klassenraum geführt.

 

2. Hygienemaßnahmen

Da sich Ihre Kinder in konstanten Lerngruppen im Klassenraum befinden, wird die Abstandswahrung von 1,5m aufgehoben. Demnach soll eine Durchmischung der Klassen im Unterricht und auch in den Pausen vermieden werden. Hierzu wurden gestaffelte Anfangs-, Pausen- und Schlusszeiten festgelegt. Im Klassenraum stehen die Tische mit Abstand, jedes Kind hat einen festen Sitzplatz und einen festen Tischpartner. Wir behalten die sich in den letzten Wochen bewährte und von den Kindern geübte Regelung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch weiterhin bei, d.h. auf den Fluren, im Sanitärbereich und in den Pausen wird der Mundschutz getragen, im Klassenraum und beim Sportunterricht draußen wird er abgesetzt. Auf ein regelmäßiges Händewaschen wird ebenso geachtet wie auf eine regelmäßige Anwendung der Handdesinfektion.

 

3. Teilnahme am Unterricht

Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht. Gemäß den Bestimmungen des Ministeriums müssen die Erziehungsberechtigten darauf achten, dass die Kinder vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Co-vid-19-Erkrankung aufweisen.

Weiter heißt es: „Sofern Schülerinnen und Schüler eine Corona-relevante Vorerkrankung haben oder mit Angehörigen mit entsprechenden Vorerkrankungen in häuslicher Gemeinschaft leben, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020. () Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte - die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird angeraten. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch die Teilnahme am Präsenzunterricht bei ihrem Kind möglich ist. ()

Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Ge-schwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht, wenn ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.“

 

4. Notbetreuung

Die Notbetreuung wird zum 12. Juni 2020 ausgesetzt, d. h. ab dem 15. Juni 2020 findet keine Notfallbetreuung mehr statt. Die genehmigten Anträge verlieren mit dem Datum 12.6.20 ihre Gültigkeit. Alle Kinder nehmen vormittags am geregelten Schulunterricht teil.

 

5. Betreuung bis 14 Uhr

Bis zu den Sommerferien wird es ab dem 15.6.2020 ein Betreuungsangebot bis 14 Uhr für die Kinder geben, die regulär dort zu Beginn des Schuljahres angemeldet wurden.

Das Betreuungsteam bittet die Eltern, die eine Betreuung in Anspruch nehmen möchten, Ihrem Kind einen Zettel mitzugeben, auf denen der Name des Kindes, die benötigten Wochentage und die Abholzeiten (nur zur halben oder vollen Stunde möglich) angegeben sind. Eltern, die ihre Kinder abholen möchten, warten bitte an der Absperrung bei den Fahrradständern zum Schulhof hin. Bei Rückfragen ist die Betreuung täglich ab 11.15 Uhr unter Tel. 9869291 zu erreichen.

 

 

Informationen zur Ausgabe der Zeugnisse und zum Schuljahresabschluss folgen in der nächsten Woche.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

 

Freundliche Grüße

 

Chr. Book, Schulleiterin

 

Elternbrief Nr. 4   05.06.2020

 

Sehr geehrte Eltern,                       Rheine, 5.6.2020

 

 

das Schulministerium hat in seiner aktuellen Mail von heute mitgeteilt, dass ab Montag, den 15.6.2020 eine Wiederaufnahme eines verantwortungsvollen Normalbetriebs an den Grundschulen erfolgen soll. Alle Kinder sollen in den beiden Schulwochen vom 15.6. bis 26.6.2020 täglich im Klassenverband unterrichtet werden. Dazu bedarf es einer Neuregelung der infektionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen.

 

Wir werden ein entsprechendes Konzept in den kommenden Tagen erstellen und Ihnen zeitnah mitteilen, wie wir die Vorgaben umsetzen können.

 

Mit der Aufnahme eines täglichen Unterrichtsangebotes endet die Notbetreuung mit Ablauf des 12.06.2020.

 

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Es geht wieder los!! 

Liebe Eltern,

 

nun ist es soweit: der Präsenzunterricht an der Canisiusschule hat begonnen. In dem unten steheneden Kalender sehen Sie, wann Ihr Sohn/ Ihre Tochter Unterricht in der Schule hat.

 

Wie es in der Schule aussieht, können Sie auf den Bildern sehen. Viele Änderungen und Hygieneregeln beherrschen auch in der Schule den Alltag der  Kinder und Lehrerinnen - und trotzdem freuen wir uns darauf, endlich wieder mit Ihren Kindern in der Schule arbeiten zu können. 

Elternbrief Nr. 4   21.04.2020

Liebe Eltern,                        Rheine, den 21.4.2020

 

offiziell sind die Osterferien zwar seit Montag, 20.4.2020, beendet, die Schließung der Schule aber wurde um weitere 2 Wochen verlängert. Das heißt für unsere Schülerinnen und Schüler, dass sie die Lernaufgaben, die sie nun von ihren Lehrerinnen erhalten haben, zu Hause bearbeiten müssen. Alle Lehrkräfte sind sehr zufrieden mit den zurückgegebenen Aufgaben. Die Kinder waren sehr fleißig und haben toll gearbeitet bisher. Allen Kindern sagen wir: „Das habt ihr ganz toll gemacht!“ Wir bedanken uns an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich auch bei Ihnen, liebe Eltern, für Ihre Unterstützung.

 

Am Montag hat die Vertretungslehrkraft Frau Linda Fiene ihren Dienst an der Cansisusschule aufgenommen und unterstützt in den kommenden Wochen zunächst die Notbetreuung.

 

Außerdem laufen die Vorbereitungen auf die Wiedereröffnung der Schule für unsere Viertklässler, die für den 4. Mai geplant ist. Hohe Auflagen im Bereich der Hygienemaßnahmen und zur Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 m zu jeder Zeit im Schulalltag stellen uns vor einige Herausforderungen. Sicher ist, dass die Wiederaufnahme des Unterrichts nicht in gewohnter Form stattfinden kann. Für die Kinder wird das sicherlich sehr ungewohnt sein, denn sie freuen sich auf das Wiedersehen mit ihren Freunden und Lehrern. Auch hier bereiten wir uns darauf vor, wie der erste Schultag ablaufen kann.

 

Die Entscheidung über die tatsächliche Wiederaufnahme des Unterrichts am 4.5.20 und die nächsten Schritte der Öffnung für weitere Jahrgänge werden Ende April von der Landesregierung getroffen. Das bleibt abzuwarten. Ich werde Sie wie bisher schnellstmöglich informieren.

.

Bleiben Sie und Ihre Familie weiterhin gesund und halten Sie durch!

 

Freundliche Grüße

Christa Book, Schulleiterin                                            

 

Elternbrief Nr. 3

Stand: 17.04.2020, 12:00 Uhr

 

 

An die Eltern der Kinder der städtischen Grundschulen

An die Eltern der Kinder der Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schulen in Rheine

 

Sehr geehrte Eltern,

 

Bundesregierung und Länder haben zur Eindämmung des Coronavirus aktuell die Verlängerung von Kontaktverbot und weiterer Maßnahmen zum Infektionsschutz verfügt. Daher wird auch die Notbetreuung für Kinder der Klassen 1-6 an städtischen Schulen ab 20. April 2020 zunächst bis zum 3. Mai 2020 weitergeführt. Für die Zeit ab dem 4. Mai wird wieder neu entschieden.

 

Das Notfallbetreuungsangebot wird ausschließlich an der jeweiligen Schule in kleinen Gruppen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten durch das bekannte Lehr- und Betreuungspersonal sichergestellt. Ein Catering findet im Rahmen der Notbetreuung nicht statt. Bitte geben Sie Ihrem Kind für den Fall der Inanspruchnahme ein Lunchpaket mit.

 

Die Notbetreuung kann nur zu den sonst üblichen Schul- und Betreuungszeiten angeboten werden. Dies gilt auch für die Samstage und Sonntage. Am 1. Mai 2020 (gesetzlicher Feiertag) findet keine Notbetreuung statt.

 

Für die Notbetreuung ab 20. April 2020 muss ein neuer Antrag gestellt und eine aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers beigefügt werden. Der Antrag ist online unter www.rheine.de/notbetreuung zu stellen. Auf www.rheine.de  finden Sie auch die aktuell vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW definierten systemrelevanten Berufsgruppen, die für ihre Kinder Zugang zur Notbetreuung haben sollen.

 

Bitte nehmen Sie die Notbetreuung bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen der privaten Betreuung oder flexible Arbeitszeitmodelle ausgeschlossen sind. Wir sind uns bewusst, dass die Dauer der Maßnahmen viele Eltern vor große Herausforderungen stellt. Daher bedanken wir uns ausdrücklich für die bisherige Mitwirkung und das Verständnis.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Canisiusschule Rheine

 

 

 

Christa Book

Schulleitung

Für die Stadt Rheine als Schulträger

In Vertretung

 

Raimund Gausmann

Beigeordneter

 

 

Schulpschologische Beratungsstelle

Die Corona-Pandemie, aber auch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus haben für den schulischen Bereich zahlreiche Auswirkungen auf alle bei Mitgliedern der Schulgemeinschaft. Diese können sowohl negativ wie positiv sein.

Manche reagieren mit begründeten Sorgen und Verunsicherung, es besteht auch die Gefahr, dass Nähe ohne Ausweichmöglichkeit und Stress zu mehr häuslicher Gewalt führen kann. Das Fehlen von direkter persönlicher Leitung der Klassengemeinschaften durch Lehrkräfte wiederum kann zu mehr (Cyber-)mobbing führen. Auf der anderen Seite sehen wir aber auch, wie in einer Krise besser aufeinander geachtet und gegenseitige Hilfe und Unterstützung angeboten wird.

Gleichzeitig haben die Schulschließungsmaßnahmen aber natürlich auch Auswirkungen auf Lernen und Leistung. Auch hier können wir beide Seiten beobachten.

Liebe Eltern,                                                                     Rheine, den 6.4.2020

 

mit Beginn der Osterferien melde ich mich mit einigen wichtigen Informationen, die das Schulministerium Ende letzter Woche bekannt gegeben hat.

 

1) Bund und Länder haben entschieden, dass die bundesweiten Kontaktbeschränkungen bis zum 19. April 2020 aufrechterhalten werden müssen. Welche Verhaltensregeln ab dem 20. April 2020 gelten werden und welche Auswirkungen das auf den Schulbetrieb haben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. Es ist aber beabsichtigt, am 15. April 2020 Informationen über die weiteren Schritte bekannt zu geben. Im Vordergrund werden dabei Informationen zur Ausgestaltung und zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbetriebes stehen.

2) Nordrhein-Westfalen wird einmalig auf die Durchführung der Vergleichsarbeiten in der Grundschule (VERA 3) verzichten. Auch eine spätere oder freiwillige Testung ist in diesem Jahr nicht vorgesehen. Das betrifft unsere Klassen 3a, 3b und 3c.

3) Ferien bleiben Ferien! In der Zeit der Osterferien erhalten Ihre Kinder keine weiteren Lernaufgaben zur Bearbeitung von Unterrichtsstoff zu Hause. Freiwillig dürfen die Kinder aber gerne an noch nicht erledigten Aufgaben weiterarbeiten, wenn sie dies möchten. 

 

An dieser Stelle spreche ich, auch im Namen der Kolleginnen, meinen herzlichen Dank an unsere Schülerinnen und Schüler sowie an Sie als Eltern aus. 3 Wochen, die nicht einfach für Sie zu Hause zu bewältigen waren mit all den Herausforderungen, auch für das schulische Lernen zu Hause. Uns ist bewusst, dass diese besondere Situation und diese Art des Lernens für Kinder und Eltern sicherlich nicht immer einfach ist und sehr belastend sein kann. Deshalb bleiben Sie gelassen, Sie sind keine Ersatzschule. Wir werden Ihre Kinder sehr wohl mit viel Augenmaß in Empfang nehmen, wenn der Schulbetrieb wieder aufgenommen wird.

 

 

Das gesamte Team der Canisiusschule Rheine wünscht Ihnen erholsame Feier- und Ferientage, vor allem Gesundheit und viel Gelassenheit.

Halten Sie durch!

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!

 

Freundliche Grüße

Christa Book, Schulleiterin                                            

 

 

Elternbrief der Ministerin für Schule und Bildung vom 27.03.2020

Ministerium für Schule und Bildung NRW, 40190 Düsseldorf

 

 

Liebe Eltern,

 

die aktuelle Situation stellt uns alle vor große und noch nie da gewesene Herausforderungen – gerade auch Familien mit Kindern. Alle Menschen in Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Infektionsketten, die zu einer weiteren, schnellen Verbreitung des Corona-Virus führen können, müssen unterbrochen werden. Im öffentlichen Raum dürfen nicht mehr als zwei Personen zusammen unterwegs sein, Ausnahmen gelten nur für die eigene Familie. Die Einstellung des regulären Schulbetriebes, die Beschränkung der Freizeitmöglichkeiten und der Bewegungsfreiheit sind besonders für Kinder und Jugendliche große Einschnitte. Sie verbringen nun viel Zeit zu Hause, ohne die gewohnten Strukturen, Abläufe und Beschäftigungsmöglichkeiten.

 

In den Schulen findet derzeit nur eine Notbetreuung statt, die seit dem 23.03.2020 auch am Wochenende und in den Osterferien geöffnet bleiben wird. Diese Notbetreuung steht für Kinder bereit, deren Eltern in Bereichen der so genannten „kritischen Infrastruktur“ arbeiten. Dazu ist eine Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers nötig.

 

In der Notbetreuung werden Schülerinnen und Schüler bis Klasse 6 in kleinen Gruppen von Lehrerinnen und Lehrern und anderem pädagogischen Personal im Landesdienst der eigenen Schule sowie vom Personal des Ganztagsträgers betreut. In der Notbetreuung findet kein Unterricht statt, sondern werden andere Angebote zur Beschäftigung, nach Möglichkeit auch zur Bewegung der Schülerinnen und Schüler unterbreitet.

 

Die Notbetreuung ist wichtig, damit Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger, Personal in der Altenpflege, Lebensmittel-Verkäuferinnen und Verkäufer und andere wichtige Berufsgruppen weiterhin ihrer Arbeit im Interesse der gesamten Gesellschaft nachgehen können.

 

Ich möchte Sie herzlich bitten, mit diesen Regelungen bewusst und verantwortungsvoll umzugehen. Diesen Appell richte ich auch an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Wo immer es geht, sollte es Eltern ermöglicht werden, von zu Hause aus zu arbeiten, damit die Kolleginnen und Kollegen in der Notbetreuung nicht überfordert werden. Bitte achten Sie strengstens darauf, dass Ihre Kinder außerhalb der Notbetreuung keine weiteren Kontakte über den eigenen Haushalt hinaus haben. Auch für das Angebot der Notbetreuung gilt: Je effektiver wir Infektionsketten unterbrechen können, desto besser ist es.

 

Die Organisation der Notbetreuung stellt auch unsere Schulen vor organisatorische Herausforderungen. Alle Kinder und Jugendlichen, alle Lehrkräfte und anderes pädagogisches Personal, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ganztagsträger sollen in der Notbetreuung sichere Bedingungen vorfinden, damit es auch hier möglichst nicht zu weiteren Ansteckungen kommt. Auch deshalb ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der Nutzung dieses Angebotes nötig.

 

Die Schulträger werden die erforderlichen Hygienemaßnahmen ergreifen. Die genutzten Schulräume werden regelmäßig gereinigt.

 

Ich bin den Lehrkräften und dem Personal der Ganztagsträger und der Betreuungsangebote für den großen Einsatz sehr dankbar!

 

Und auch Ihnen, liebe Eltern, möchte ich für Ihre Flexibilität und Ihre Bereitschaft, sich auf die für Sie oftmals schwierige Situation einzustellen, herzlich danken. Und ich möchte Sie auch um Ihr Verständnis bitten, dass wir Maßnahmen und Regelungen ständig prüfen und anpassen müssen. Diese besondere Situation fordert uns alle heraus und wir werden sie nur gemeinsam bewältigen. Wir brauchen Vernunft, Solidarität und Gemeinschaftssinn, um diese Situation zu meistern.

 

Gespräche in der Familie, gegenseitiges Verständnis für die Sorgen und Nöte der Familienmitglieder können helfen, diese Ausnahmesituation zusammen zu bewältigen.

 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien alles Gute! Bleiben Sie gesund!

 

Ihre Yvonne Gebauer

21.03.2020

Elternbrief Nr. 2

Stand: 21.03.2020, 14:00 Uhr

 

An die Eltern der Kinder der städtischen Grundschulen

An die Eltern der Kinder der Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schulen in Rheine

 

 

Sehr geehrte Eltern,

 

auf Weisung der Landesregierung NRW sind seit dem 16. März 2020 alle Schulen und Angebote der Kindertagesbetreuung geschlossen. Alle Maßnahmen dienen dem Ziel, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und durch ein absolutes Minimum an Kontakten die Infektionsketten zu unterbrechen.

 

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis, die Betreuung Ihres Kindes soweit wie möglich privat zu organisieren.

 

Dieser Elternbrief informiert über die ab 23.03.2020 geltenden Neuregelungen:

 

Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen ist das ärztliche Personal, sind Pflegekräfte und Rettungsdienste besonders belastet. Aus diesem Grund gilt für Eltern oder Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende, die in Berufen im Bereich der kritischen Infra-strukturtätig sind, eine wichtige Erleichterung: Sie können Ihr Kind, unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder anderen Elternteils in die Notbetreuung geben, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet ist.

 

Zudem ist es ab sofort unerheblich, ob Ihr Kind im normalen Schulbetrieb einen Platz in der Betreuung/im Ganztag hätte oder nicht: für die Kinder von Krankenpflegern, Ärztinnen und all jenen, die zurzeit so dringend gebraucht werden, kann in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Betreuungskapazitäten eine Betreuung bis in den Nachmittag gewährleistet werden.

 

Zudem steht ab dem 23. März 2020 die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Wo-che, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien mit Ausnahme von Kar-freitag bis Ostermontag zur Verfügung.

 

Das Notfallbetreuungsangebot wird ausschließlich an der jeweiligen Schule in kleinen Gruppen (max. 5 Kinder) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten durch das bekannte Lehr- und Betreuungspersonal sichergestellt. Ein Catering findet im Rahmen der Notbetreuung nicht statt. Bitte geben Sie Ihrem Kind für den Fall der Inanspruchnahme ein Lunchpaket mit.

 

Ein Antrag ist online unter www.rheine.de/notbetreuung zu stellen. Zu- oder Absagen ergehen ab Montag, 23.03.2020, fortlaufend zum nächsten Werktag.

 

Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.

 

An einer Regelung zu bereits gezahlten Elternbeiträgen für den Zeitraum der Schulschließung bzw. der Inanspruchnahme der Notbetreuung wird gearbeitet. Wir bitten Sie angesichts der dringenden Aufgaben, die Verwaltung und Träger derzeit wahrzunehmen haben, um etwas Geduld. Alle betroffenen Eltern werden noch informiert.

 

Für Fragen hat die Schulverwaltung ab Montag, 23.03.2020, 7:00 Uhr, unter der Rufnummer 05971 939-550, eine Hotline eingerichtet.

 

Auch das Schulministerium hat unter diesem Link

 

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/index.html

 

Elterninformationen veröffentlicht.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Canisiusschule Rheine                        Für die Stadt Rheine als Schulträger

In Vertretung

 

Christa Book                                         Raimund Gausmann

Schulleitung                                          Beigeordneter

Stadt Rheine 2 21.03.2020.pdf
PDF-Dokument [614.4 KB]

                                                       Canisiusschule Rheine

                                                    Städtische Kath. Grundschule

                 Grundschulverbund     Altenrheine - Rodde

                                  Canisiusstraße 62          Fernrodder Straße 9

                                        48429 Rheine    48432 Rheine

Tel.:05971-71319 Fax: 805116    Tel.:05459-7445 Fax: 98258

                                            www.canisiusschule-rheine.com                      

 

Liebe Eltern,                           Rheine, den 16.3.20

 

auch wenn der Unterricht in der Schule ausfällt bis zu den Osterferien, so bleibt die Pflicht zum Lernen hingegen bestehen.

Ihre Kinder haben am Freitag, 13.3.20, von der Schule Aufgaben bekommen, die sie zu Hause bearbeiten müssen. Bitte sorgen Sie dafür, dass diese Aufgaben erledigt werden. Wenn der Unterricht wieder startet, werden die Aufgaben in der Schule abgegeben bzw. kontrolliert. Grundsätzlich sind die schulischen Aufgaben für Ihr Kind bestimmt.  Wir haben uns bemüht Material bereitzustellen, welches möglichst alle Kinder selbstständig bearbeiten können. Aber je nach Alter und Selbstständigkeit braucht Ihr Kind evt. eine gewisse Unterstützung bei der Umsetzung. Es ist auch möglich, dass Sie von den Klassenlehrerinnen per Mail zusätzliche Hinweise zu den Arbeitsaufträgen oder weitere Arbeitsmaterialien zugeschickt bekommen. Gespräche im persönlichen Kontakt sind zur Zeit nicht möglich, aber über Mail oder andere vereinbarte Kontaktmöglichkeiten können Sie gerne Anfragen an die Klassenlehrerinnen stellen.

 

Das Sekretariat ist weiterhin montags, mittwochs und donnerstags von 8 bis 12 Uhr besetzt.

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien, dass Sie diese außergewöhnliche Situation mit starken Nerven, kreativen Lösungen und Durchhaltevermögen meistern werden, vor allem aber gesund bleiben. Wir danken Ihnen auch für Ihr Vertrauen, Ihre Unterstützung und Ihr besonnenes Handeln.  

 

Für das Kollegium und die Mitarbeiter

 

Christa Book, Schulleiterin      

                                 

 

 

Info - Newsletter Nr 5, 15.03.2020

Informationen für Träger, Leitungen, Personal von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte)

 

Informationen für Eltern deren Kinder in o.g. Einrichtungen und in der Kindertagespflege betreut werden

 

 

Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das MKFFI möchte Sie nachfolgend über die Umsetzung des Erlasses zum Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und Betreuung von Kindern von Schlüsselinformation informieren.

 

Ab Montag, den 16.03.2020 bis 19.04.2020, gilt ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in den o.g. Einrichtungen und in der Kindertagespflege. Oberste Priorität hat nun, dass die Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen, die von dem Betretungsverbot ausgenommen sind, ab Montag, den 16.03.2020, sichergestellt ist. 

 

Schlüsselpersonen sind: Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der

 

Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind und wenn die Kinder: 

- keine Krankheitssymptome aufweisen, 

- nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen, 

- sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert KochInstitut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.

 

Hier sind die Eltern in der Verantwortung zu entscheiden, ob die Kinder betreut werden können oder nicht. 

 

Um die Betreuung ab Montag, den 16.03.2020, sicherzustellen, gilt Folgendes:

 

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Einrichtungen öffnen ab Montag, den 16.03.2020, bzw. wenn der 16.03.2020 kein regulärer Öffnungstag ist, am nächsten regulären Betreuungstag, zunächst und bis auf Weiteres mit der regulären Personalbesetzung. 

 

Für Kindertagespflegestellen gilt konkretisierend: Kindertagespflegestellen (Einzelkindertagespflege und Großtagespflege) halten ihr Angebot dann aufrecht, wenn sie Kinder von alleinerziehenden Schlüsselpersonen oder Kinder, bei denen beide Eltern Schlüsselpersonen sind, betreuen. Dies kann zwischen der Tagespflegestelle und den Eltern auch über das laufende Wochenende eigenverantwortlich abgestimmt werden. Auch hier gilt die Regelung, dass eine Betreuung nur dann möglich ist, wenn die o.g. Infektionsschutzaspekte (Krankheitssymptome, Kontakte mit infizierten Personen, Aufenthalt in Risikogebieten, siehe oben) beachtet werden.

 

Für „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen (Brückenprojekte)“ gilt das Betretungsverbot umfassend. 

 

 

Bis Mittwoch, den 18.03.2020, soll eine Bescheinigung vom Arbeitgeber beigebracht werden, dass es sich um Schlüsselpersonen handelt. Ein Muster wird schnellstmöglich zur Verfügung gestellt. 

 

Sofern Kinder ab Montag keine Betreuung mehr aufsuchen dürfen, bitten wir die Eltern dringend darum, Ihre Kinder nicht durch Menschen betreuen zu lassen, die nach dem Robert-Koch-Institut als besonders gefährdete Personen gelten, also insbesondere lebensältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen.

 

Über arbeitsrechtliche und weitere finanzielle Aspekte, die sich in der Folge ergeben können, wird gesondert öffentlich informiert. Wir klären aktuell zudem weitere Fragestellungen und werden hierüber im weiteren Verlauf informieren. 

 

Bitte schauen Sie auch regelmäßig auf die Informationsseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de).  Bitte teilen Sie dieses Informationsschreiben und die offiziellen Informationen zur Kindertagesbetreuung folgender Accounts:

 

https://www.facebook.com/ChancenNRW https://twitter.com/ChancenNRW https://www.instagram.com/chancen_nrw/ https://www.youtube.com/channel/UCkSkvcG6LFZYqmx0rsg58IQ

 

Über diese Regelungen hinaus sind auch weiterhin die örtlichen Ordnungsbehörden und Gesundheitsämter zuständig für Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz.

 

Wir bitten Sie um Verständnis für diese notwendigen Schritte und um einen allseits verantwortungsvollen Umgang mit den Regelungen zur Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen.

 

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Info - Newsletter Nr. 4, 14.03.2020

Canisiusschule Rheine

Städtische Kath. Grundschule       

Grundschulverbund     Altenrheine - Rodde  

Canisiusstraße 62               Fernrodder Straße 9

48429 Rheine                      48432 Rheine

Tel.: 05971-71319    Fax: 805116               www.canisiusschule-rheine.com                      Tel.: 05459-7445      Fax: 98258

 

                                       Elternbrief                    

 

Rheine, den 14.3.2020

 

An die Eltern der Kinder der städtischen Grundschulen

An die Eltern der Kinder der Klassen 5 und 6 der Elsa-Brändström-Realschule, der Nelson-Mandela-Sekundarschule sowie der Alexander von Humboldt-Sekundarschule

 

 

Sehr geehrte Eltern,

 

die Landesregierung hat am Freitag (13.3.) beschlossen, alle Schulen und Angebote der Kindertagesbetreuung ab Montag, 16.03.2020, zu schließen.

 

Für viele Eltern, die berufstätig sind, stellt sich nun die Frage, wie die Betreuung der Kinder ab der kommenden Woche sichergestellt werden soll. Über allem muss dabei stehen, einer weiteren Verbreitung des Coronavirus entgegen zu wirken.

Damit geht einher, dass es unmöglich sein wird, für alle Eltern ein alternatives Angebot sicherzustellen. Sie als Eltern sind vorrangig angehalten, die Betreuung der Kinder privat zu organisieren. Dies kann beispielsweise durch Personen aus dem Familienkreis, der Nachbarschaft oder auch aus dem Kreis der Arbeitskollegen erfolgen. Wir sind uns der großen organisatorischen Herausforderung für jede Familie bewusst.

 

Übergangsphase: Am 16. und 17. März haben das Schulministerium und das Gesundheitsministerium eine Übergangszeit verfügt. Sofern Sie an diesen Tagen noch keine alternative Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind haben, kann Ihr Kind zur Schule gehen und wird im Rahmen der sonst üblichen Unterrichtszeit bzw. Betreuungszeit betreut. Sofern Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, achten Sie bitte auf eventuelle Aushänge an der Schule und beachten Sie Hinweise der Schulleitung oder des Betreuungsträgers.

 

Notbetreuung: In besonderen Fällen wird für Kinder weiterhin vom 18.03. bis 03.04.2020 eine Notbetreuung in der Schule ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können.

 

Das Notfallbetreuungsangebot soll an der jeweiligen Schule in kleinen Gruppen (max. 5 Kin-der) sichergestellt werden.

 

Um die Notfallbetreuung an der Schule in Anspruch zu nehmen bitten wir Sie, den entsprechenden Antrag mit einer Unabkömmlichkeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers für beide Elternteile bzw. für einen Elternteil bei Alleinerziehenden an notbetreuung@rheine.de zu senden. Sie erhalten dann von der Stadt Rheine eine entsprechende Nachricht.

 

Schülerverkehr und Catering:

Für den Fall der Inanspruchnahme der Notbetreuung ist davon auszugehen, dass der Schülerverkehr und das Catering eingeschränkt werden bzw. nicht mehr zur Verfügung stehen. Bitte richten Sie sich darauf ein. Weitere Informationen folgen.

 

Elternbeiträge:

An einer Regelung zu bereits gezahlten Elternbeiträgen für den Zeitraum der Schulschließung wird gearbeitet. Wir bitten Sie angesichts der dringenden Aufgaben, die Verwaltung und Träger derzeit wahrzunehmen haben, um etwas Geduld. Alle betroffenen Eltern werden informiert.

 

Fragen

Wenn noch Fragen zur Übergangs- und Notbetreuung offen sind, ist die Schulverwaltung ab Montag, 16.03.2020, 7:00 Uhr, unter der Rufnummer 05971 939-351 zu erreichen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Canisiusschule Rheine                                   Für die Stadt Rheine als Schulträger

In Vertretung

 

Christa Book                                                   Raimund Gausmann

Schulleitung                                                    Beigeordneter

 

 

                                           

Corona - Antrag Notbertreuung -1-pdf
Corona - Antrag Notbetreuung-1.pdf
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AKTUELL: Notbetreuung im Kreis Steinfurt

 

Die Landesregierung hat am Freitag (13.3.) beschlossen, alle Schulen und Angebote der Kindertagesbetreuung (Kindergärten, Kindertagespflege, Spielgruppen) ab Montag, 16.03.2020 zu schließen.

 

Für viele Eltern, die berufstätig sind, stellt sich nun die Frage, wie die Betreuung der Kinder ab der kommenden Woche sichergestellt werden soll.

 

Für das Jugendamt des Kreises Steinfurt und die Stadtjugendämter Emsdetten, Greven, Ibbenbüren und Rheine ist es unmöglich, für alle Eltern ein alternatives Angebot sicherzustellen. Die Eltern sind vorrangig angehalten, die Betreuung der Kinder privat zu organisieren. Dies kann beispielsweise durch Personen aus dem Familienkreis, der Nachbarschaft oder auch aus dem Kreis der Arbeitskollegen erfolgen.

 

In besonderen Fällen wird für Kinder weiterhin eine Betreuung in einer Betreuungseinrichtung ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er und Mitarbeiter/innen im Kinderschutz.

 

Das Notfallbetreuungsangebot für die Kinder von Eltern dieser Berufsgruppen soll im Kreis Steinfurt im Laufe der Zeit je nach Bedarf ggf. in kleinen Gruppen (max. 5 Kinder) und bestimmten Einrichtungen gebündelt werden.

 

Um die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen die betroffenen Eltern einen Antrag beim zuständigen Jugendamt stellen. Mit der Antragstellung ist eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber für beide Elternteile bzw. für einen Elternteil bei Alleinerziehenden vorzulegen.

 

Antragsformular Notbetreuung (PDF)

 

Die Anträge sind per Mail an folgende Adresse zu senden:

Stadt Rheine: notbetreuung@rheine.de

 

Liebe Eltern,                               13.3.2020

 

in einer aktuellen Schulmail des Ministeriums von heute Mittag, 13.30 Uhr wurden folgende, für Sie und Ihre Kinder relevanten, weiteren Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich mitgeteilt:

 

1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.   

 

ÜBERGANGSREGELUNG:

Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, könnne sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.

 

 

2. Not-Betreuungsangebot

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.“

 

 

Ihre Kinder haben heute Vormittag in der Schule bereits von ihren Lehrerinnen Hefte, Bücher und weitere Materialien erhalten, so dass sie auch zu Hause täglich schulische Aufgaben bearbeiten können und sollen.

Das Lehrerkollegium wird am Montag und Dienstag in der Schule anwesend sein, um die notwendigen Absprachen im Kollegium zu treffen. Auch dazu wird es vom Ministerium zeitnah weitere Informationen an die Schulen geben.

In der Hoffnung, dass der Corona-Virus uns weitgehend verschonen möge, verbleibe ich mit

freundlichen Grüßen

Christa Book, Schulleiterin

 

 

 

Canisiusschule Rheine
Canisiusstr. 62
48429 Rheine

 

Telefon

+49 5971 - 94352900

 

Unsere Unterrichtszeiten

7.45 Einlass in die Klassen

 

Leseband/ Kinderparlament/ ... 

7.50 - 8.10 Uhr

 

1. Stunde:    8.15 - 8.55 Uhr

2. Stunde:   9 - 9.40 Uhr

3. Stunde:    10.05 - 10.45 Uhr

4. Stunde: 10.50 - 11.30 Uhr 

5. Stunde: 11.40 - 12.25 Uhr

6. Stunde: 12.30 - 13.15 Uhr

Aktuelle Termine

Datum Veranstaltung Zeit/ Ort

25.03.-

06.04.

Osterferien   
10.04.  LehrerInnen-Konferenz ab 13.45 Uhr
15..-26.04. Elternsprechtag Jg. 1-3 nach Vereinbar.

23.04.-

14.05.

VERA 3. Jahrgang  
02.05.

Mesumer Waldlauf

Jahrgang 4

vormittags
09.05. Christi Himmelfahrt  
10.05. bew. Ferientag  
     
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