"An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anträge an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörder richten. (...) "
Mitglieder der Schulkonferenz sind der Schulleiter/ die Schulleiterin, sowie die gewählten Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer und Eltern im Verhältnis 1:1.
Die Schulleitung führt den Vorsitz und hat kein Stimmrecht. Abweichend hiervon gibt bei Stimmengleichheit seine oder ihre Stimme den Ausschlag.
(entnommen aus der BASS, Schulgesetz NRW Stand 01.05.2012, Paragraph 65, 66, 67)