Canisiusschule Rheine
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Nutzung digitaler Endgeräte

Die Nutzung digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets) im Schulalltag soll klar geregelt werden, um Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Diese Ordnung schafft Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten und bietet Schutz für Kinder und Erwachsene in Bezug auf ihre Persönlichkeitsrechte.

 

2. Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag

2.1. Allgemeine Regelungen

Auf dem Schulgelände (Gebäude sowie Schulhof und Sportstätten) ist für die SchülerInnen die private Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich untersagt. Smartwatches werden zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde eingesammelt und im Pult aufbewahrt. Zum Ende der letzten Stunde müssen die SchülerInnen die dann anwesende Lehrperson auf die Rückgabe ansprechen. Kinder, die die Ümi oder OGS besuchen geben die Uhren dort

wieder ab und bekommen diese zurück, bevor sie nach Hause gehen. 

Handys dürfen vonSchülerInnen nicht mit zur Schule gebracht werden.

Die Schultablets nutzen die Kinder nach Aufforderung einer Lehrperson ausschließlich zur Bearbeitung des entsprechenden Arbeitsauftrags und geben diese danach selbstständig zurück.

 

KollegInnen können während ihrer Pausenzeiten das Handy im leeren Klassenraum und im Verwaltungsbereich auch privat nutzen. Während des Unterrichts und in Pausenaufsichten haben die Lehrkräfte ihre Handys dabei, um im Falle einer Notsituation direkt Hilfe rufen zu können. Auch können sie per Handy die Verwaltung kontaktieren, um Telefonaufträge bei fehlenden oder erkrankten Kindern zu

beauftragen und Rückmeldungen dazu in Empfang zu nehmen. Ebenfalls ist es den Lehrkräften auch während der Unterrichtszeit gestattet über ein Handy oder Tablet das

digitale Klassenbuch zu bedienen. 

Zur Durchführung von Unterricht dürfen Lehrpersonen

das Tablet, Handy oder andere digitale Geräte nutzen.

Ton-, Bild- und Videoaufzeichnungen sind grundsätzlich ohne Zustimmung der Schulleitung nicht erlaubt. Bei Veranstaltungen besonderer Art wie Projekttagen, Einschulungsfeiern o.Ä. gilt eine Ausnahme für Bildaufnahmen. Hier ist zu beachten, dass Fotos von Kleingruppen oder Einzelpersonen nur mit Zustimmung gemacht werden dürfen. Diese Fotos dürfen nicht digital im Netz weitergeleitet und in sozialen Medien veröffentlicht werden(WhatsApp, Instagram, Facebook, TikTok …), wenn die Zustimmung der Personen auf den Bildern zu diesem Vorgehen nicht vorliegt.

 

2.2. Sonderregelungen

Dringende Fälle: 

  • SchülerInnen dürfen im Sekretariat oder in Absprache mit einer Lehrkraft ihre Eltern kontaktieren.
  • Medizinische Gründe: SchülerInnen, die aus gesundheitlichen GründenCanisiusschule Rheine auf ein digitales Gerät angewiesen sind, können eine Ausnahmegenehmigung bei der Klassenlehrerin beantragen, die diese Ausnahmeregelung an die Schulleitung und die übrigen KollegInnen der Klasse kommuniziert.

Lehrkräfte und Schulpersonal sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion Handys und Tablets ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen in dafür vorgesehen Bereichen

(Verwaltungsbereich) oder zu Unterrichtszwecken im Klassenraum nutzen. MSB 03.2025 - 9 -

 

3. Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen die Handyordnung können erzieherische Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG) nach sich ziehen: Im Rahmen der zu treffendenEntscheidung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen. Eine Orientierung bietet der folgende Rahmen:

  • Erstmalige Missachtung der Regeln - In der Regel Ermahnung durch Lehrkraft – im Bedarfsfall werden die Eltern informiert
  • Wiederholte Nutzung trotz Ermahnung - In der Regel temporäre Wegnahme und Einbehaltung des Geräts (regelhaft bis Ende des persönlichen Schultages) - Rückgabe ausschließlich an die Eltern
  • Wiederholter oder schwerwiegender Verstoß (z.B. heimliche Aufnahmen, Störungen des Unterrichts) - In der Regel Elternkontakt, Einbehaltungdes Geräts, ggf. auch über das Wochenende verbunden mit der Abholung durch Eltern und Elterngespräch
  • Nutzung in Prüfungssituationen - Wertung als Täuschungsversuch oder Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder

jugendgefährdende Inhalte) - Information an die 

Schulleitung, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden und erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen

 

4. Kommunikation und Transparenz

Diese Ordnung wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der Schulhomepage sowie als Aushang im Schulgebäude einsehbar. Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen schriftlich informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.

 

5. Inkrafttreten und Überprüfung

Diese Ordnung tritt am 18.09.2025 in Kraft und wird im nächsten Jahr durch die Schulkonferenz überprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und

schulischen Bedarfen.

 

Canisiusschule, Rheine, 17.09.2025

Schulleitung | Schulkonferenz

 

Nutzung digitaler Endgeräte
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2. Stunde:            9 - 9.40 Uhr

3. Stunde:    10.05 - 10.45 Uhr

4. Stunde:    10.50 - 11.30 Uhr 

5. Stunde:    11.40 - 12.25 Uhr

6. Stunde:    12.30 - 13.15 Uhr

Aktuelle Termine

Datum Veranstaltung Zeit/ Ort
09.05. Deckenflohmarkt   
09.06. Pfingstmontag  kein Unterricht !
10.06. Pfingstferien kein Unterricht !
12.06. Info-Abend für die Einschulung 2025

19 Uhr 

Aula Altenrheine

19.06. Fronleichnam  kein Unterricht !
20.06. bew. Ferientag kein Unterricht !
24.06. Konferenz  
04.07. Kunst - Projekttag 7.50 Uhr - 11.30 Uhr 
05.07. Schach - Turnier unserer Schach - AG nachmittags
08.07. Freilichtbühne 7.50 Uhr - 12.25 Uhr
10.07. Verabschiedung aller Viertklässler am Standort Altenrheine  
11.07.

Tag der allg. Zeugnisausgabe

 

letzter Schultag 

Unterricht bis 10.45 Uhr
14.07. - 26.08. Sommerferien  
27.08. 1. Schultag nach den Ferien  
28.08. Einschulung   
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