Die Nutzung digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets) im Schulalltag soll klar geregelt werden, um Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Diese Ordnung schafft Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten und bietet Schutz für Kinder und Erwachsene in Bezug auf ihre Persönlichkeitsrechte.
2. Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag
2.1. Allgemeine Regelungen
Auf dem Schulgelände (Gebäude sowie Schulhof und Sportstätten) ist für die SchülerInnen die private Nutzung von Handys und Smartwatches grundsätzlich untersagt. Smartwatches werden zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde eingesammelt und im Pult aufbewahrt. Zum Ende der letzten Stunde müssen die SchülerInnen die dann anwesende Lehrperson auf die Rückgabe ansprechen. Kinder, die die Ümi oder OGS besuchen geben die Uhren dort
wieder ab und bekommen diese zurück, bevor sie nach Hause gehen.
Handys dürfen vonSchülerInnen nicht mit zur Schule gebracht werden.
Die Schultablets nutzen die Kinder nach Aufforderung einer Lehrperson ausschließlich zur Bearbeitung des entsprechenden Arbeitsauftrags und geben diese danach selbstständig zurück.
KollegInnen können während ihrer Pausenzeiten das Handy im leeren Klassenraum und im Verwaltungsbereich auch privat nutzen. Während des Unterrichts und in Pausenaufsichten haben die Lehrkräfte ihre Handys dabei, um im Falle einer Notsituation direkt Hilfe rufen zu können. Auch können sie per Handy die Verwaltung kontaktieren, um Telefonaufträge bei fehlenden oder erkrankten Kindern zu
beauftragen und Rückmeldungen dazu in Empfang zu nehmen. Ebenfalls ist es den Lehrkräften auch während der Unterrichtszeit gestattet über ein Handy oder Tablet das
digitale Klassenbuch zu bedienen.
Zur Durchführung von Unterricht dürfen Lehrpersonen
das Tablet, Handy oder andere digitale Geräte nutzen.
Ton-, Bild- und Videoaufzeichnungen sind grundsätzlich ohne Zustimmung der Schulleitung nicht erlaubt. Bei Veranstaltungen besonderer Art wie Projekttagen, Einschulungsfeiern o.Ä. gilt eine Ausnahme für Bildaufnahmen. Hier ist zu beachten, dass Fotos von Kleingruppen oder Einzelpersonen nur mit Zustimmung gemacht werden dürfen. Diese Fotos dürfen nicht digital im Netz weitergeleitet und in sozialen Medien veröffentlicht werden(WhatsApp, Instagram, Facebook, TikTok …), wenn die Zustimmung der Personen auf den Bildern zu diesem Vorgehen nicht vorliegt.
2.2. Sonderregelungen
Dringende Fälle:
Lehrkräfte und Schulpersonal sollen aufgrund ihrer Vorbildfunktion Handys und Tablets ausschließlich in dienstlichen Zusammenhängen in dafür vorgesehen Bereichen
(Verwaltungsbereich) oder zu Unterrichtszwecken im Klassenraum nutzen. MSB 03.2025 - 9 -
3. Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen die Handyordnung können erzieherische Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG) nach sich ziehen: Im Rahmen der zu treffendenEntscheidung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen. Eine Orientierung bietet der folgende Rahmen:
jugendgefährdende Inhalte) - Information an die
Schulleitung, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden und erzieherische Einwirkungen oder Ordnungsmaßnahmen
4. Kommunikation und Transparenz
Diese Ordnung wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen vorgestellt. Sie ist auf der Schulhomepage sowie als Aushang im Schulgebäude einsehbar. Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen schriftlich informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.
5. Inkrafttreten und Überprüfung
Diese Ordnung tritt am 18.09.2025 in Kraft und wird im nächsten Jahr durch die Schulkonferenz überprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und
schulischen Bedarfen.
Canisiusschule, Rheine, 17.09.2025
Schulleitung | Schulkonferenz